Auf Grund der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV)
des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 15.12.2020, sind gem. § 12 Abs. (1) 
die „Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr und zugehörige Abholdienste… untersagt.“ 

Unter anderem hat dies zur Folge, dass die naturpunkt GmbH bis zum Ende der Beschränkungen, nur noch Versandhandel betreiben kann. 
Bestellungen nehmen wir gerne telefonisch oder per E-Mail entgegen und liefern diese mit dem eigenen Lieferverkehr gegen eine Lieferpauschale aus.  

Kundentermine vor Ort sind bis zum Ende der Beschränkungen ausgeschlossen.  

Die handwerklichen Tätigkeiten werden im Moment nur noch ausgeübt, wenn unsere Kunden gewährleisten können, dass wir alleine vor Ort tätig sein können. Kunden, die Ihren Auftrag verschieben möchten, bieten wir gerne Ausweichtermine an.  

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung und hoffen, Sie bald wieder bei uns im Ladengeschäft, gesund und wohlbehalten begrüßen zu dürfen.

Volker Gütling, GF naturpunkt GmbH