Monat: Januar 2021
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Corona-Lockdown 2.1: Click & Collect – Abholung ab 11.01.2020
Auf Grund der Änderung des 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 08.01.2021, sind Abholungen von vorbestellten Waren für Endverbraucher unter Einhaltung von folgenden Bestimmungen wieder erlaubt: Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden und zum Personal ist einzuhalten. Für das Personal, die Kunden und ihre Begleitpersonen gilt Maskenpflicht der…